Nutzungsbedingungen App
1. Über unsere App
Die Marke Somat smartwash präsentiert eine mobile Anwendung, die als Begleit-App für das Somat smartwash-Gerät für die Spülmaschine (nachfolgend: “IoT-Gerät”) dient. Sie bietet Ihnen personalisierte Dienste und Spülmodi, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Das IoT-Gerät kann unabhängig von der Somat smartwash-App (nachfolgend: „App“) betrieben werden.
2. Vertragsschluss
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Somat smartwash-App zur verbesserten Nutzung des IoT-Geräts.
(2) Durch das Anklicken der Schaltfläche „Einverstanden“ kommt zwischen Ihnen (nachfolgend: „Nutzer“) und uns, der Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, (nachfolgend: „Henkel“), ein Vertrag über die Nutzung der App zu den in diesem Dokument dargestellten Bedingungen zustande. Gleichzeitig schließen Sie als Nutzer mit uns als Dateninhaber einen Datenlizenzvertrag gemäß EU Data Act ((EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023, nachfolgend “EU Data Act”) zu den in Annex 1 geregelten Bedingungen („Datenlizenzvertrag“ oder „Datenvertrag“). Grundlage dieses Vertrages sind die Modellvertragsklauseln, die auf dem Abschlussbericht der Expertengruppe E03840 der EU-Kommission vom 02.04.2025 basieren. Wir behalten uns eine Aktualisierung dieses Datenlizenzvertrages vor, wenn die Modellvertragsklauseln in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht wurden. Der Nutzer bestätigt, den Datenlizenzvertrag gemäß Annex 1 gelesen und akzeptiert zu haben. Der Datenlizenzvertrag ist integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
(3) Die in dieser App verfügbaren Informationen über Henkel und die mit Henkel verbundenen Unternehmen und Dritte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit der Informationen.
(4) Der Nutzer kann die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen unter https://smartwash.co/Somat/ abrufen und ausdrucken.
(5) Als Nutzer unserer Produkte und Dienstleistungen erkennen Sie an und garantieren:
• Dass Sie eine Kopie der Nutzungsbedingungen von uns erhalten und gelesen haben und diese akzeptieren.
• Dass Ihnen die Nutzungsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger oder Medium zur Verfügung stehen.
• Dass Sie das erforderliche Alter haben oder nach den Gesetzen des Landes, in dem Sie ansässig sind, anderweitig befugt sind, diese Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.
(6) Henkel erhebt keine Vergütung für die Dienste in dieser App. Wenn die Dienste jedoch über die App ausgeführt und betrieben werden, werden die Dienste selbst im Hintergrund genutzt. Dies kann dazu führen, dass aufgrund des erhöhten Datenvolumenverbrauchs Gebühren oder Kosten an den jeweiligen Dienstanbieter berechnet werden. Sollten solche Vergütungsansprüche entstehen, sind diese nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen, sondern Gegenstand eines gesonderten Vertrages mit dem jeweiligen Dienstanbieter.
3. Unsere Services
Kontoregistrierung - ermöglicht es Ihnen, ein persönliches Profil in unserer Plattform zur Verwaltung von Kundenbeziehungen zu erstellen, um Zugang zu einzigartigen Dienstleistungen und Angeboten zu erhalten.
Geräte-Setup - ermöglicht es Ihnen, IoT-Geräte in der App einzurichten, was wiederum eine größere Auswahl an Dosierungsmodi ermöglicht.
Reguläre Modi - die Liste der Modi, die täglich verwendet werden können. Sobald sie eingeschaltet ist, wird sie fortgesetzt, bis sie nicht in einen anderen regulären Modus geändert wird.
Einmalige Modi - die Liste der Modi, die für besondere Anlässe erstellt wurden. Einmal ausgewählt, wird der nächste Spülgang in diesem Modus ausgeführt und danach wieder in den vorherigen regulären Modus zurückgeschaltet.
Push-Benachrichtigungen - automatische und Ad-hoc-Push-Benachrichtigungen
• Zu Verschmutzungsgrad-Einstellungen
• Zur Einstellung des Parfümierungsgrades
• Über Wasserhärte und Temperaturauswirkungen
• Zur Aufklärung über die Bestellung
• Für Tipps
In-App-Benachrichtigungen - automatische und Ad-hoc-Pop-ups in der App, die über
• „Spülgang-Ende“ und/oder „unterbrochen“,
• „Batterie leer“,
• „Spülmittel (fast) leer“,
• Erinnerung Einrichtung
• Erinnerung vor erstem Gebrauch informieren.
• Informationen zum Lebensstil (Kinder, Sport)
Unsere Tutorials bieten Ihnen Anleitungen, wie Sie Ihr IoT-Gerät in Ihrer App verwenden und auch Ihre persönlichen Modi mit den nützlichen Funktionen der App einrichten können.
Das IoT-Gerät ist gemäß der jeweils beigefügten Gebrauchsanleitung zu verwenden. Unsere Gebrauchsanleitung des Geräts finden Sie im Somat smartwash Starter Kit.
4. Nutzungs- und Systemvoraussetzungen
(1) Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nutzers zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere notwendige Hardware, Web-Browser, Smartphone, Internetzugang) ist der Nutzer selbst verantwortlich. Welche Funktionalitäten das sind, können der Gebrauchsanleitung entnommen werden. Ist der Nutzer nicht mehr zur Nutzung der Hardware berechtigt (z.B. aufgrund von Veräußerung), ist er verpflichtet, die Kopplung der Hardware unverzüglich aufzuheben. Das IoT-Gerät ist mit Android und iOS kompatibel.
(2) Henkel kann Benachrichtigungen nur übertragen, wenn gewährleistet ist, dass:
• die Installation gemäß den Anleitungen erfolgt ist,
• der Internetzugang störungsfrei funktioniert,
• Benachrichtigungen für die App auf dem mobilen Endgerät und in der App erlaubt wurden, und
• das mobile Endgerät über eine aktive Datenverbindung verfügt.
5. Nutzung
5.1 DIESE APP UND DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT FÜR DIE NUTZUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DURCH U.S.-STAATSBÜRGER ODER ANSÄSSIGE PERSONEN BESTIMMT ODER ZUGELASSEN. SOLCHEN PERSONEN WIRD EMPFOHLEN, DIE LOKALE APP ODER DIE WEBSITES DER HENKEL CORPORATION ZU BESUCHEN.
5.2 Bei der Verwendung der App muss der Nutzer:
(a) vor dem Zugriff auf die App, während der Nutzung und bei der Übertragung von Daten alle angemessenen Vorkehrungen gegen Sicherheitsangriffe einschließlich, aber nicht abschließend, zur Verhinderung von Viren, trojanischen Pferden oder anderen Programmen, die Software beschädigen können, treffen;
(b) Henkel unverzüglich über jede mögliche unbefugte Nutzung der Zugangsdaten des Nutzers, den Missbrauch oder Diebstahl des Kontos und jedes Sicherheitsrisiko (z. B. eine Schwachstelle) im Zusammenhang mit dem Konto oder App informieren;
(c) Henkel unverzüglich über alle Fehler in der Funktionalität des Kontos oder der App oder der darin enthaltenen Informationen informieren; und
(d) Henkel unverzüglich benachrichtigen, wenn der Nutzer irrtümlich Zugang zu Daten erhält, die offensichtlich nicht für den Zugriff des Nutzers bestimmt sind.
5.3 Bei der Nutzung der App darf der Nutzer nicht:
(a) die App ganz oder teilweise kopieren und /oder an einen Dritten (es sei denn, ein solches Kopieren ist für die normale Nutzung oder für Backup- oder Betriebssicherheitszwecke erforderlich), verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, übertragen, abtreten, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder anderweitig zur Verfügung stellen;
(b) die Integrität oder Leistung der App oder anderer Geräte oder Netzwerke, die mit der App verbunden sind, beeinträchtigen oder stören, und insbesondere keine Inhalte übertragen, die Viren, trojanische Pferde oder andere Programme enthalten, die Software beschädigen können;
(c) die App in einer Weise zu verwenden, die die Systeme oder die Sicherheit von Henkel beschädigen, deaktivieren, überlasten, beeinträchtigen, gefährden und/oder andere Nutzer stören könnte;
(d) IoT-Geräte mit der App verbinden, die äußerlich beschädigt, sonst defekt oder nicht dem neuesten Stand der Sicherheitsrichtlinien entsprechen;
(e) in einer Weise handeln, die gegen die guten Sitten verstößt;
(f) Persönlichkeitsrechte, Rechte an geistigem Eigentum, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte verletzen; und
(g) die App in einer Weise zu nutzen, die die Rechte von Henkel oder geltende lokale, staatliche, nationale, internationale oder ausländische Gesetze, Verträge oder Vorschriften verletzt.
6. Einhaltung der Vorschriften und Aussetzung
(1) Henkel ist berechtigt, Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung der App für interne Geschäftszwecke von Henkel zu überprüfen, zB zur Sicherstellung der Einhaltung der App-Bedingungen.
(2) Henkel ist berechtigt, Ihre Daten oder Informationen zu löschen und/oder den Zugriff auf diese Daten oder Informationen zu sperren, wenn und soweit Ihre Daten oder Informationen nach vernünftigem Ermessen von Henkel nicht den Anforderungen der App-Bedingungen entsprechen oder nicht mit geltendem Recht vereinbar sind.
(3) Henkel ist berechtigt, den Zugriff eines Nutzers auf die App ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn nach vernünftigem Ermessen von Henkel (i) der Nutzer seine Verpflichtungen aus den App-Bedingungen wesentlich verletzt oder (ii) eine solche Sperrung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen eines dringenden Sicherheits- oder sonstigen schwerwiegenden Problems erforderlich ist.
(4) § 17 (2) findet Anwendung.
7. Urheberrechtsgesetz
(1) Der Inhalt der App und die App selbst sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Einspeicherung, Verarbeitung und öffentliche Wiedergabe und/oder Zugänglichmachung in anderen Medien, einschließlich der Einspeicherung oder Verarbeitung mit elektronischen Mitteln, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Jede vom Gesetz oder diesen Nutzungsbedingungen nicht zugelassene Nutzung, insbesondere Verwertung, im Ganzen oder in Teilen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Henkel.
(3) Ihnen wird das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Recht eingeräumt, die App und die über die App erhaltenen Inhalte und Informationen für die Dauer der Nutzungsbedingungen in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen für persönliche und nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen. Es ist Ihnen nicht gestattet, die über die App erhaltenen Inhalte und Informationen, soweit dies nicht Ihre eigenen Daten betrifft, an Dritte weiterzugeben.
(4) Das Nutzungsrecht ist geografisch beschränkt: Die Nutzung in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Volksrepublik China ist nicht gestattet. Soweit sich das eingeräumte Nutzungsrecht auf Software bezieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht nur auf die Nutzung des Objektcodes. Eine Bearbeitung der Software und eine Rückübersetzung des Objektcodes in den Quellcode (Dekompilierung) ist außer in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen nicht gestattet. Sämtliche Verweise auf unsere Dienste umfassen alle zugehörigen Inhalte und alle sonstigen Materialien, die zur Implementierung und Bereitstellung des Zugriffs auf unsere Dienste verwendet werden, einschließlich Updates, Upgrades, Verbesserungen, Änderungen, Überarbeitungen oder Ergänzungen unserer Dienste, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
8. Markenzeichen
Das Henkel Oval-Logo und alle Produktnamen und/oder Produktaufmachungen in der App sind eingetragene Marken von Henkel, seinen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgebern oder Joint-Venture-Partnern. Jede unbefugte Verwendung oder jeder Missbrauch dieser Marken ist ausdrücklich verboten und stellt eine Verletzung des Markenrechts, des Urheberrechts, anderer Rechte an geistigem Eigentum oder des Rechts auf unlauteren Wettbewerb dar.
9. Unterbrechung/Beendigung des Betriebs der App
(1) Henkel behält sich das Recht vor, den Dienst der App oder einen der darin angebotenen Dienste jederzeit zu unterbrechen und/oder endgültig einzustellen. Henkel kann dies insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus technischen Gründen tun (z.B. Viren, Manipulation, oder Probleme in der Hard-/Software) oder wenn aus anderen Gründen der Betrieb der in der App bereitgestellten Dienste nicht mehr gewährleistet werden kann oder wenn Henkel seine Marketingkonzepte ändert.
(2) Henkel ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Cyber-Angriffe auf Leben, Gesundheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Privatsphäre), Eigentum, Vermögen und sonstige Rechtsgüter des Nutzers, Dritten und/oder von Henkel zu ergreifen. Solche Maßnahmen können zu Einschränkungen der App führen. Je nach Schwere der Gefährdung und/oder der Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter kann es auch erforderlich sein, die App (vorübergehend) ganz oder teilweise zu sperren. In diesem Fall kann es sein, dass die Nutzung der App und des IoT-Geräts für diesen Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Zur Klarstellung: Das in diesem Abschnitt dargelegte Recht schränkt die gesetzlichen Gewährleistungs- oder Haftungspflichten von Henkel nicht ein.
10. Änderungen
(1) Die Entwicklung von internetbasierten Diensten erfordert gelegentlich eine Weiterentwicklung der Dienste und deren Anpassung an neue technische Möglichkeiten oder an ein verändertes Nutzerverhalten und/oder an Anforderungen oder Möglichkeiten der technischen Entwicklung der Umgebung/Infrastruktur. Soweit dies die subjektiven oder objektiven Voraussetzungen für die Vertragsgemäßheit der App oder den Zugang zu oder die Nutzung der App durch den Nutzer nicht beeinträchtigt, kann Henkel Updates, neue Softwareversionen und Releases zur Verfügung stellen, die technische Anpassungen oder zusätzliche Dienste, Funktionen, Links enthalten, zusätzliche (Modul-)Dienste integrieren oder Dienste umgestalten und neu kompilieren sowie den Namen und/oder das Aussehen der App ändern. Henkel ist nicht verpflichtet, solche Optimierungen zur Verfügung zu stellen.
(2) Henkel stellt Updates einschließlich Sicherheitsupdates zur Verfügung, die Fehlerbehebungen enthalten, und hält die App in Übereinstimmung mit den subjektiven oder objektiven Erfordernissen der Vertragsmäßigkeit, einschließlich gesetzlicher, behördlicher und gerichtlicher Anforderungen, während des Zeitraums, in dem die App dem Nutzer gemäß diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzer werden über E-Mails/In-App-Nachrichten über App-Updates und Änderungen in der neuen App-Version informiert.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Sicherheitsupdates unverzüglich zu installieren.
(4) Henkel kann dem Nutzer Updates zur Verfügung stellen, die Änderungen an der App enthalten, die über das hinausgehen, was zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der App erforderlich ist.
(5) Dies gilt insbesondere für (Teil-)Einstellungen der App. Henkel kann Änderungen vornehmen, wenn und soweit (i) Funktionen der App oder Teile davon nicht mehr in einem Umfang genutzt werden, der ihre Aufrechterhaltung und ihren Weiterbetrieb rechtfertigt, (ii) (neue oder geänderte) gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anforderungen Anpassungen der App erforderlich machen, (iii) von Henkel nicht zu vertretende Änderungen der technischen Umgebungs- oder Infrastrukturbedingungen der App, die die Aufrechterhaltung und den Weiterbetrieb der App in einem Umfang erschweren, der für Henkel wirtschaftlich unzumutbar wäre. Henkel wird den Nutzer über die Änderungen informieren.
(6) Henkel ist berechtigt, jederzeit diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder wegen funktionaler oder technischer Weiterentwicklungen der App oder der Dienste erforderlich ist.
(7) Henkel wird den Nutzer mindestens vier (4) Wochen im Voraus per E-Mail über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung informieren und Ihnen mitteilen, ob Sie die App ohne die Änderung ohne zusätzliche Kosten weiter nutzen können oder ob Sie das Recht haben, den Vertrag zu kündigen.
(8) Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird Henkel in der Ankündigung gesondert hinweisen. Dies gilt nicht für eine Veränderung, welche eine Hauptleistung des Nutzungsvertrages betrifft, sofern dadurch ein ungünstiges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu Lasten des Nutzers entstehen würde. Im Falle eines Widerspruchs wird das Nutzungsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Henkel behält sich das Recht vor, im Falle eines Widerspruchs das Nutzungsverhältnis zu beenden.
(9) Nichts in dieser Klausel schränkt die Rechte des Nutzers auf Rechtsmittel bei Nichtkonformität ein.
11. Allgemeiner Haftungsausschluss
(1) Henkel übernimmt keine Garantien hinsichtlich Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Funktionalität oder Eignung der App für Ihre Zwecke. Eine Haftung ist, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(2) Henkel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Henkel, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet Henkel nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Henkel, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Henkel beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet Henkel uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
(3) Henkel haftet auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern Henkel eine solche bezüglich der gelieferten App abgegeben hat. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von Henkel garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von Henkel bereitgestellten App ein, so haftet Henkel hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von Henkels Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
(4) Installiert der Nutzer die durch Henkel bereitgestellten Aktualisierungen nicht oder nicht in einem angemessenen Zeitraum, haftet Henkel nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand der App, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern Henkel den Nutzer über die Folgen einer unterlassenen oder unsachgemäßen Installation informiert hat und diese nicht auf eine von Henkel bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.
(5) Henkel unternimmt große Anstrengungen, die Henkel-Apps und -Webseiten virenfrei zu halten, dennoch können wir keine Virenfreiheit garantieren. Unterlässt der Nutzer es, vor dem Herunterladen von Dokumenten und Daten für einen angemessenen Schutz vor Viren zu sorgen (z.B. durch den Einsatz von Virenscannern), so ist eine Haftung gem. den Vorgaben dieses Abs. 1 ausgeschlossen.
(6) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (wie zB die fristgemäße Bereitstellung der App), so ist Henkels Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
(7) Eine Haftung gem. § 536a Abs. 1 Alt 1 BGB wird unter Beachtung dieses § 11 ausgeschlossen.
(8) Weitergehende Haftungsansprüche gegen Henkel bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Nutzer gegen Henkel erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt Henkels Haftung nach diesem § 11.
12. Haftungsausschluss für Websites/Apps von Dritten
(1) Die Seiten der App enthalten Links (d.h. "Hyperlinks") zu anderen Websites/Apps, die von Dritten betrieben werden und deren Inhalte Henkel nicht bekannt sind. Henkel vermittelt lediglich den Zugang zu solchen Apps/Websites und übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Inhalte. Die Links zu Apps/Webseiten Dritter dienen lediglich dazu, dem Nutzer die Navigation zu erleichtern. Die auf den verlinkten Seiten dargestellten Aussagen macht sich Henkel nicht zu eigen. Vielmehr distanziert sich Henkel ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller auf den Seiten der App verlinkten Seiten Dritter. Insbesondere übernimmt Henkel keine Haftung für etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Verletzung von Rechten Dritter, die auf solchen Seiten vorkommen.
(2) Für Apps/Websites, auf die von der App aus per Hyperlink verwiesen wird, sind die Inhaber dieser Apps/Websites allein verantwortlich für den Inhalt dieser Seiten sowie für den Verkauf der dort angebotenen Produkte und die Abwicklung der damit verbundenen Bestellungen.
(3) Henkel übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutz- oder Persönlichkeitsrechten, die auf einer über einen Hyperlink aufgerufenen Seite/App auftreten.
(4) Im Falle einer Bestellung oder einer sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärung auf Websites/Apps, die von Dritten betrieben werden, kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Betreiber der jeweiligen App/Website bzw. dem dort präsentierten Anbieter oder Person zustande, keinesfalls jedoch zwischen Henkel und dem Nutzer. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters auf der verlinkten App/Website.
13. Freistellung
Der Nutzer stellt Henkel für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich daraus entstehender Schäden (z.B. Kosten für angemessene Rechtsverteidigung) frei, die sich aus schuldhaften Handlungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der App und der Dienste ergeben.
14. Henkel-Produkte
Die auf dieser App gezeigten Marken/Produkte sind Beispiele für Marken/Produkte, die von Henkel-Unternehmen weltweit angeboten werden. Henkel übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Marke / ein Produkt auch in Ihrem Land erhältlich ist.
15. Coupons
Henkel stellt dem Nutzer möglicherweise zeitweise Coupons oder ähnliche Rabattgutscheine oder Rabattaktionen bereit. Die Coupons, Rabattgutscheine oder auch die Teilnahme an den Rabattaktionen ist personalisiert und kann nicht übertragen werden. Die Coupons oder ähnliche Rabattgutscheine können nicht addiert werden. Vor einer Teilnahme behält sich Henkel das jederzeitige Recht zur Änderung vor. Zudem sind Henkels weitere Teilnahmebedingungen oder die eines involvierten Dritten zu beachten.
16. Nutzerinhalte
(1) Sollte der Nutzer auf Inhalte stoßen, die nach seiner Meinung gegen geltendes Recht verstoßen, teilt der Nutzer dies Henkel mit, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Inhalte von einem anderen Benutzer geteilt wurden oder sonst mit Henkels Diensten in Verbindung stehen.
(2) Sollte Henkel die Benutzerinhalte entfernen oder den Account sperren oder löschen, wird Henkel den Nutzer über die Entscheidung, dies zu tun, sowie die Gründe hierfür, umgehend informieren (es sei denn, Henkel ist rechtlich gehindert dies zu tun). Der Nutzer hat das Recht, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. (Hier klicken, um Kontakt aufzunehmen)
(3) Durch das Übermitteln von Nutzerinhalten räumt der Nutzer Henkel ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht an den Nutzerinhalten ein. Henkel ist berechtigt, die Nutzerinhalte für die Zwecke der Bereitstellung der App und der darüber angebotenen Dienste zu verwenden, zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und die Nutzerinhalte mit anderen Inhalten und Werbemitteln zu verbinden, und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht mit ein. Der Nutzer bleibt Berechtigter seiner Nutzerinhalte und für die von ihm zugänglich gemachten Benutzerinhalte verantwortlich.
17. AI-Chatbot
Unsere App enthält einen Chatbot zur schnellen Beantwortung Ihrer Fragen mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Die Technologie wird auf Basis eines Drittanbieter-KI-Modells zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen, keine personen- oder organisationsbezogenen Daten in das System einzugeben. Bitte beachten Sie die geltenden Nutzungsbedingungen und andere Informationen des KI-Anbieters. Darüber hinaus ist es Ihnen als Nutzer untersagt, bei der Nutzung des App-Chatbots Handlungen vorzunehmen, die gegen geltendes Recht verstoßen, die Rechte Dritter verletzen, oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Insbesondere sind die folgenden Handlungen untersagt:
• sogenanntes „Prompt Hacking“, das Manipulieren des Outputs des Chatbots, insbesondere durch das Ausnutzen etwaiger Schwachstellen des Chatbots durch manipulierende Eingaben,
• jegliche Handlungen, die geeignet sind, den störungsfreien Betrieb des Chatbots zu behindern,
• die Eingabe von pornografischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten,
• die Eingabe von Inhalten, die gegen Jugendschutzgesetze, Datenschutzgesetze und/oder andere Gesetze verstoßen und/oder betrügerisch sind,
• die Eingabe von Inhalten, die andere Nutzer oder Dritte beleidigen, verleumden oder in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen,
• die Eingabe von Inhalten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechten) belastet sind, ohne dazu ausdrücklich berechtigt zu sein,
• das Verbreiten von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien oder Inhalten,
• die Eingabe von anstößigen, sexuell eindeutigen, obszönen oder verleumderischen Inhalten oder Mitteilungen sowie von Inhalten oder Mitteilungen, die geeignet sind, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern oder zu unterstützen (jeweils ausdrücklich oder stillschweigend),
• die Aufforderung, personenbezogene Daten Dritter herauszugeben,
• die vom Chatbot ausgegebenen Inhalte („Output“) in einer Art und Weise zu verwenden, die geeignet ist, Henkel oder Dritten materiellen oder immateriellen Schaden zuzufügen oder anderweitig in ihren Rechten zu verletzen.
18. Verfügbarkeit
Henkel strebt für die App eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit an, wobei Folgendes gilt:
• Die App kann aufgrund von Wartungs- und Servicearbeiten vorübergehend unterbrochen oder eingeschränkt werden (solche geplanten Arbeiten im Folgenden "Geplante Ausfallzeit" genannt).
• Henkel wird den Nutzer über eine Geplante Ausfallzeit durch eine Benachrichtigung in der App informieren. Wenn Henkel erwartet, dass die Geplante Ausfallzeit länger als eine
(1) Stunde dauert, wird Henkel diese Information mit angemessener Vorankündigung in der App bereitstellen.
• Wenn möglich, führt Henkel Service- und Wartungsarbeiten in Zeiten geringer Nutzung durch.
• Henkel behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um Bedrohungen für die Sicherheit und Integrität der Systeme abzumildern.
• Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Einschränkungen der Verfügbarkeit aufgrund solcher Sicherheitsmaßnahmen und/oder Geplanter Ausfallzeiten abgezogen.
19. Übertragung
Soweit der Nutzer das IoT-Gerät vorübergehend unentgeltlich einem Dritten überlässt, bleibt der Nutzer für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung verantwortlich. Bei einer dauerhaften Übertragung der Nutzungsrechte ist Henkel ausdrücklich über den Kundenservice zu informieren und den „Werkszustand“ im Einstellungsmenü zurückzusetzen. Den Kundenservice kann man in der App oder über unser Kontaktformular erreichen.
20. Support
Sollten Probleme bei der Nutzung der App auftreten, erhält der Nutzer für die jeweils aktuelle Softwareversion Unterstützung über den Kundenservice (erreichbar über die App oder über unser Kontaktformular).
Mit der Kontaktaufnahme erfolgt die zweckgebundene Nutzung der Nutzerdaten. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
21. Datenschutz
Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Henkel zu entnehmen. Diese ist unter Datenschutzerklärung abrufbar.
22. Widerrufsbelehrung
(1) Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Henkel Konsumentenservice, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können uns eine solche eindeutige Erklärung auch über unser Kontaktformular übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(5) Folgen des Widerrufs
a. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
b. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
23. Sonstiges
(1) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht und werden nach diesem ausgelegt, ohne Berücksichtigung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung auf diese Nutzungsbedingungen hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
(2) Soweit der Nutzer bei Abschluss des Vertrags den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Henkel aus Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Henkel in Düsseldorf.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Henkel ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hat sich gegen eine freiwillige Teilnahme entschieden.
DATENLIZENZVERTRAG
Über den Datenzugang und die Datennutzung
zwischen
Henkel AG & Co. KGaA
Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland
nachfolgend „Dateninhaber“
und
jeder natürlichen Person, die das Somat Smartwash nutzt und die Smartwash-App nach Maßgabe der obigen Nutzungsbedingungen mit einem entsprechenden Benutzerkonto durch das Anklicken der Schaltfläche „Registrieren“/“Einverstanden“ eingerichtet und die Nutzungsbedingungen akzeptiert hat
nachfolgend „Nutzer“
und im Folgenden gemeinsam als "die Parteien" bezeichnet.
1. ZWECK DIESES VERTRAGS
Zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 („EU Data Act“) sind diese MODELLVERTRAGSKLAUSELN Bestandteil der oben genannten Nutzungsbedingungen oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Dateninhaber und dem Nutzer.
Diese MODELLVERTRAGSKLAUSELN basieren auf dem vorläufigen Abschlussbericht der Expertengruppe E03840 der EU-Kommission vom 02.04.2025. Die Parteien vereinbaren, diese EU-MODELLVERTRAGSKLAUSELN zu aktualisieren, sobald die endgültigen MODELLVERTRAGSKLAUSELN von der EU-Kommission oder ihren Institutionen veröffentlicht wurden.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. Dieser Datenlizenzvertrag („Datenvertrag“) wird geschlossen in Bezug auf:
2.1.1. das/die folgende(n) vernetzte(n) Produkt(e) (das "Produkt"): Somat Smartwash
Ein „vernetztes Produkt“ bezeichnet einen Gegenstand, der Daten über seine Nutzung oder Umgebung erlangt, generiert oder erhebt und der Produktdaten über einen elektronischen Kommunikationsdienst, eine physische Verbindung oder einen geräteinternen Zugang übermitteln kann und dessen Hauptfunktion nicht die Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung von Daten im Namen einer anderen Partei – außer dem Nutzer – ist.
2.1.2. die folgende(n) verbundene(n) Dienstleistung(en) (die "verbundene(n) Dienst(e)"): Somat Smartwash App
„Verbundener Dienst“ meint einen digitalen Dienst, bei dem es sich nicht um einen elektronischen Kommunikationsdienst handelt, – einschließlich Software –, der zum Zeitpunkt des Kaufs, der Miete oder des Leasings so mit dem Produkt verbunden ist, dass das vernetzte Produkt ohne ihn eine oder mehrere seiner Funktionen nicht ausführen könnte oder der anschließend vom Hersteller oder einem Dritten mit dem Produkt verbunden wird, um die Funktionen des vernetzten Produkts zu ergänzen, zu aktualisieren oder anzupassen.
2.2. Der Nutzer erklärt, dass er entweder der Eigentümer des Produkts ist oder vertraglich berechtigt ist, das Produkt im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrags zu nutzen und/oder den/die verbundenen Dienst(e) im Rahmen eines Nutzungsvertrages zu erhalten.
2.3. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Dateninhaber auf ordnungsgemäß begründete Anfrage alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diese Erklärungen belegen, sofern dies erforderlich ist.
3. ERFASSTE DATEN
Unter „Daten“ werden alle digitalen Darstellungen von Handlungen, Tatsachen oder Informationen sowie jede Zusammenstellung solcher Handlungen, Tatsachen oder Informationen auch in Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellem Material verstanden.
Die von diesem Datenvertrag erfassten Daten, die dem Nutzer durch den Dateninhaber nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 („Data Act“) bereitgestellt gestellt werden, sind die in Anhang 1 aufgeführte Daten mit einer Beschreibung der Art oder Beschaffenheit, des geschätzten Volumens, der Erfassungshäufigkeit, des Speicherorts und der Speicherdauer der Daten.
Sollten dem Nutzer während der Laufzeit dieses Datenvertrags neue Daten zur Verfügung gestellt werden, wird Anhang 1 entsprechend angepasst.
3. NUTZUNG UND WEITERGABE VON DATEN DURCH DEN DATENINHABER
3.1. Vereinbarte Verwendung nicht-personenbezogener Daten durch den Dateninhaber
3.1.1. Der Dateninhaber verpflichtet sich, die Daten, bei denen es sich um nicht-personenbezogene Daten handelt, nur für die mit dem Nutzer vereinbarten Zwecke wie folgt zu verwenden:
(a) Erfüllung von Verträgen mit dem Nutzer oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit solchen Verträgen (z. B. Ausstellung von Rechnungen, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder Analysen, Finanzprognosen, Folgenabschätzungen, Berechnung von Personalleistungen);
(b) die Erbringung von Support-, Garantie-, Gewährleistungs- oder ähnlichen Dienstleistungen oder die Beurteilung von Ansprüchen des Nutzers, des Dateninhabers oder Dritter (z. B. in Bezug auf Fehlfunktionen des Produkts) im Zusammenhang mit dem Produkt oder dem zugehörigen Dienst;
(c) die Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Schutzes des Produkts oder der damit verbundenen Dienste und die Gewährleistung der Qualitätskontrolle;
(d) die Verbesserung der Funktionsweise eines Produkts oder eines damit verbundenen Dienstes, die vom Dateninhaber angeboten werden;
(e) Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Lösungen der künstlichen Intelligenz (KI), durch den Dateninhaber, durch Dritte, die im Auftrag des Dateninhabers handeln (das heißt, wenn der Dateninhaber entscheidet, welche Aufgaben an solche Parteien übertragen werden und welche Vorteile daraus entstehen), in Zusammenarbeit mit anderen Parteien oder durch Zweckgesellschaften (wie Joint Ventures);
(f) diese Daten mit anderen Daten zu aggregieren oder abgeleitete Daten zu erstellen, und zwar zu jedem rechtmäßigen Zweck, auch mit dem Ziel, solche aggregierten oder abgeleiteten Daten an Dritte zu verkaufen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass diese Daten nicht die Identifizierung spezifischer Daten ermöglichen, die von dem verbundenen Produkt an den Dateninhaber übermittelt wurden, oder es einem Dritten ermöglichen, diese Daten aus dem Datensatz abzuleiten.
3.1.2. Der Dateninhaber verpflichtet sich, die Daten nicht dazu zu verwenden, um daraus – sofern tatsächlich möglich und zutreffend – Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, Vermögensverhältnisse oder Produktionsmethoden des Nutzers zu gewinnen oder Informationen über die Nutzung des Produkts oder der damit verbundenen Dienstleistung durch den Nutzer in einer Weise zu erlangen, die die kommerzielle Position des Nutzers auf den Märkten, auf denen dieser tätig ist, beeinträchtigen könnte.
Keine der unter Ziffer 3.1.1. vereinbarten Datennutzungen darf so ausgelegt werden, dass sie eine solche Datennutzung gemäß Ziffer 3.1.2. einschließt. Der Dateninhaber verpflichtet sich, durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass keine dritte Partei innerhalb oder außerhalb der Organisation des Dateninhabers eine solche Datennutzung vornimmt.
3.2. Weitergabe nicht-personenbezogener Daten an Dritte und Nutzung von Verarbeitungsdiensten
3.2.1. Der Dateninhaber darf nicht-personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wenn
(a) die Daten von dem Dritten ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet werden:
i) zur Unterstützung des Dateninhabers bei der Erreichung der in Klausel 3.1.1 zulässigen Zwecke;
ii) zur Erreichung der in Klausel 3.1.1 zulässigen Zwecke in Zusammenarbeit mit dem Dateninhaber oder über Zweckgesellschaften;
iii) zur Verbesserung der Dienstleistungen des Dateninhabers;
(b) der Dateninhaber den Dritten vertraglich verpflichtet:
i) die Daten nicht für andere Zwecke oder in einer Weise zu verwenden, die über die gemäß vorstehender Klausel 3.2.1 (a) zulässige Nutzung hinausgeht;
ii) die Bestimmungen der Klausel 3.1.2 einzuhalten;
iii) die Schutzmaßnahmen gemäß Klausel 3.4.1 anzuwenden.
3.2.2. Der Dateninhaber darf immer Verarbeitungsdienste nutzen, z.B. Cloud-Computing-Dienste (einschließlich Infrastructure as a Service, Platform as a Service und Software as a Service), Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste, um die vereinbarten Zwecke gemäß Ziffer
3.1. zu erreichen. Dritte dürfen solche Dienste ebenfalls nutzen, um die in Klausel 3.2.1 (a) vereinbarten Zwecke zu erreichen. Der Dateninhaber kann zudem die Unterstützung seiner verbundenen Unternehmen in Anspruch nehmen, um seine Dienstleistungen bereitzustellen.
3.3. Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten durch den Dateninhaber
Der Dateninhaber darf personenbezogene Daten verwenden, an Dritte weitergeben oder anderweitig verarbeiten, sofern hierfür eine gesetzliche Grundlage gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und – soweit relevant – der Richtlinie 2002/58/EG (Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation) besteht und die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.4. Schutzmaßnahmen des Dateninhabers
3.4.1. Der Dateninhaber verpflichtet sich, unter Berücksichtigung des Stands von Wissenschaft und Technik, des potenziellen Schadens für den Nutzer im Falle eines Datenverlusts oder einer Offenlegung der Daten gegenüber unbefugten Dritten sowie der mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Kosten, angemessene Schutzmaßnahmen für die Daten zu ergreifen.
3.4.2. Der Dateninhaber kann darüber hinaus weitere geeignete technische Schutzmaßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern und die Einhaltung dieses Vertrags sicherzustellen.
3.4.3. Der Nutzer verpflichtet sich, solche technischen Schutzmaßnahmen nicht zu verändern oder zu entfernen, es sei denn, der Dateninhaber hat dem zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Der Dateninhaber darf Schutzmaßnahmen jedoch ändern oder entfernen, sofern diese Änderungen das Schutzniveau nicht wesentlich unter die Anforderungen gemäß Klausel 3.4.1 absenken.
4. DATENZUGANG DES NUTZERS AUF ANFRAGE
4.1. Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten
4.1.1. Soweit der Nutzer über entsprechende Schnittstellen oder in seinem Benutzerkonto nicht direkt auf die Daten zugreifen kann, stellt der Dateninhaber dem Nutzer diese Daten sowie die relevanten Metadaten, die für die Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind, in sicherer und möglichst einfacher Weise unverzüglich, kostenlos und gegebenenfalls kontinuierlich und in Echtzeit zur Verfügung. Sie werden zugänglich gemacht – entweder direkt durch den Nutzer oder durch eine in seinem Namen handelnde Partei. Die Anfrage kann unter Verwendung des in Anhang 2 vorgesehenen Formulars gestellt werden und ist an den Kundenservice (erreichbar über die App oder über unser Kontaktformular) zu richten.
4.1.2. Der Dateninhaber stellt dem Nutzer personenbezogene Daten nur dann zur Verfügung, wenn der Nutzer nicht die betroffene Person ist, sofern eine gültige Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) besteht und – soweit relevant – die Voraussetzungen gemäß Artikel 9 dieser Verordnung sowie Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG (Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation) erfüllt sind. In diesem Zusammenhang muss der Nutzer, sofern er nicht die betroffene Person ist, bei jeder Anfrage gemäß vorstehender Klausel die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 sowie – soweit relevant – die anwendbare Ausnahme gemäß Artikel 9 dieser Verordnung und Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2002/58 gegenüber dem Dateninhaber angeben.
4.2. Datenmerkmale und Zugangsmodalitäten
4.2.1. Der Dateninhaber muss dem Nutzer die Daten unentgeltlich und in mindestens derselben Qualität zur Verfügung stellen, wie sie dem Dateninhaber selbst zur Verfügung stehen. Die Daten müssen in einem umfassenden, strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format sowie mit den relevanten Metadaten bereitgestellt werden, die für die Interpretation und Nutzung der Daten erforderlich sind.
Der Dateninhaber muss die Merkmale der Daten spezifizieren und den Nutzer darüber in Anhang 1 informieren.
4.2.2. Der Dateninhaber und der Nutzer können die Dienste eines Dritten (einschließlich eines Dritten, der Datenvermittlungsdienste im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2022/868 anbietet) in Anspruch nehmen, um die Rechte des Nutzers gemäß Klausel 4.1 dieses Vertrags auszuüben. Ein solcher Dritter gilt nicht als Datenempfänger im Sinne des Data Act, sofern er die Daten nicht für eigene Geschäftszwecke verarbeitet. Die Partei, die die Nutzung eines solchen Dritten verlangt, muss die andere Partei im Voraus darüber informieren.
4.2.3. Der Nutzer muss einfachen und sicheren Zugang zu den Daten erhalten, entweder durch Übermittlung der Daten oder – soweit möglich – durch Zugriff auf diese. Der Dateninhaber muss diese Zugangsmodalitäten spezifizieren und den Nutzer darüber in Anhang 1 informieren.
4.2.4. Der Dateninhaber muss dem Nutzer unentgeltlich die Mittel und Informationen bereitstellen, die für den Zugang zu den Daten gemäß Artikel 4 des Data Act unbedingt erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Informationen, die dem Dateninhaber bereits vorliegen und sich auf die Herkunft der Daten sowie etwaige Rechte Dritter an den Daten beziehen, wie z. B. Rechte betroffener Personen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) oder Tatsachen, die solche Rechte begründen könnten. Zur Erfüllung dieser Anforderungen vereinbaren die Parteien die in Anhang 1 festgelegten Spezifikationen, die einen integralen Bestandteil dieses Vertrags bilden.
4.3. Feedback loops
Wenn der Nutzer einen Vorfall im Zusammenhang mit Klausel 2 über die vom Vertrag abgedeckten Daten, mit den Anforderungen der Klauseln 4.2.1 oder 4.2.3 oder mit Anhang 1 bezüglich der Datenqualität und Zugangsregelungen feststellt und den Dateninhaber mit einer detaillierten Beschreibung des Vorfalls benachrichtigt, müssen der Dateninhaber und der Nutzer in gutem Glauben zusammenarbeiten, um die Ursache des Vorfalls zu ermitteln.
Wenn der Vorfall durch ein Versäumnis des Dateninhabers verursacht wurde, seinen Verpflichtungen nachzukommen, muss dieser die Vertragsverletzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben.
Wenn der Nutzer der Ansicht ist, dass sein Zugangsrecht gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Data Act verletzt wurde, ist er außerdem berechtigt, eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einzureichen, die gemäß Artikel 37 Absatz 5 Buchstabe b des Data Act benannt wurde.
4.4. Einseitige Änderungen durch den Dateninhaber
Der Dateninhaber kann in gutem Glauben einseitig die Spezifikationen der Daten oder die in Anhang 1 genannten Zugangsregelungen ändern, wenn dies objektiv durch die allgemeine Geschäftstätigkeit des Dateninhabers gerechtfertigt ist – zum Beispiel durch eine technische Änderung aufgrund einer unmittelbar auftretenden Sicherheitslücke in der Produktlinie oder den damit verbundenen Dienstleistungen oder durch eine Änderung in der Infrastruktur des Dateninhabers.
In diesem Fall muss der Dateninhaber den Nutzer innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Entscheidung über die Änderung darüber informieren.
Wenn die Änderung den Datenzugang und die Datennutzung durch den Nutzer mehr als nur geringfügig negativ beeinflussen kann, muss der Dateninhaber dem Nutzer mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung eine Vorabinformation zukommen lassen.
Eine kürzere Frist ist nur dann zulässig, wenn eine vorherige Mitteilung unter den gegebenen Umständen unmöglich oder unzumutbar wäre, etwa wenn aufgrund einer gerade entdeckten Sicherheitslücke sofortige Änderungen erforderlich sind.
4.5. Informationen über den Datenzugang des Nutzers
Der Dateninhaber verpflichtet sich, keine Informationen über den Datenzugang des Nutzers über das hinaus zu speichern, was notwendig ist für:
(a) die ordnungsgemäße Durchführung (i) des Datenzugriffsantrags des Nutzers und (ii) dieses Vertrags;
(b) die Sicherheit und Wartung der Dateninfrastruktur; und
(c) die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen des Dateninhabers zur Speicherung solcher Informationen.
5. NUTZUNG DER DATEN DURCH DEN NUTZER
5.1. Zulässige Nutzung und Weitergabe von Daten
Der Nutzer darf die vom Dateninhaber auf Anfrage bereitgestellten Daten für jeden rechtmäßigen Zweck verwenden und/oder die Daten unter Beachtung der nachstehenden Einschränkungen frei weitergeben.
5.2. Unzulässige Nutzung und Weitergabe von Daten
Der Nutzer verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
(a) die Daten zur Entwicklung eines vernetzten Produkts zu verwenden, das mit dem Produkt konkurriert, oder die Daten mit Dritten zu teilen, die diese Absicht verfolgen;
(b) die Daten zu nutzen, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte und Produktionsmethoden des Herstellers oder, soweit zutreffend, des Dateninhabers zu gewinnen;
(c) Zwangsmittel einzusetzen, um Zugang zu den Daten zu erhalten, oder zu diesem Zweck Schwachstellen in der technischen Infrastruktur des Dateninhabers auszunutzen, die dem Schutz der Daten dient;
(d) die Daten mit einem Dritten zu teilen, der gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 als Gatekeeper gilt;
(e) die erhaltenen Daten für Zwecke zu verwenden, die gegen EU-Recht oder geltendes nationales Recht verstoßen.
6. DATENWEITERGABE AUF ANFRAGE DES NUTZERS AN EINEN DATENEMPFÄNGER
6.1. Bereitstellung von Daten an einen Datenempfänger
6.1.1. Die Daten sowie die relevanten Metadaten, die für die Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind, müssen vom Dateninhaber auf Anfrage des Nutzers oder einer in dessen Namen handelnden Partei dem Datenempfänger kostenlos für den Nutzer zur Verfügung gestellt werden. 4.1.1. gilt entsprechend.
6.1.2. Der Dateninhaber darf personenbezogene Daten nur dann einem Dritten auf Anfrage des Nutzers zur Verfügung stellen, wenn der Nutzer nicht die betroffene Person ist, und nur, wenn eine gültige Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) vorliegt und, soweit relevant, die Bedingungen gemäß Artikel 9 dieser Verordnung sowie Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) erfüllt sind. In diesem Zusammenhang muss der Nutzer, sofern er nicht die betroffene Person ist, dem Dateninhaber in jeder Anfrage gemäß der vorherigen Klausel die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 (und, soweit relevant, die geltende Ausnahme gemäß Artikel 9 dieser Verordnung und Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2002/58) angeben, auf deren Grundlage die Bereitstellung personenbezogener Daten beantragt wird.
6.1.3. Der Dateninhaber muss die Daten dem Datenempfänger in mindestens derselben Qualität zur Verfügung stellen, wie sie dem Dateninhaber zur Verfügung stehen, und in jedem Fall in einem umfassenden, strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format, das einfach und sicher zugänglich ist.
6.1.4. Wenn der Nutzer eine solche Anfrage stellt, vereinbart der Dateninhaber mit dem Datenempfänger die Bedingungen für die Bereitstellung der Daten zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen und in transparenter Weise gemäß Kapitel III und Kapitel IV des Data Act.
6.1.5. Der Nutzer erkennt an, dass eine Anfrage gemäß Klausel 6.1 nicht einem Dritten zugutekommen darf, der gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 als Gatekeeper gilt, und nicht im Rahmen von Tests neuer vernetzter Produkte, Substanzen oder Verfahren gestellt werden darf, die noch nicht auf dem Markt sind.
7. ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNG UND MEHRERE NUTZER
7.1. Übertragung der Nutzung
7.1.1. Soweit der Nutzer das Produkt vorübergehend unentgeltlich einem Dritten überlässt, bleibt er Nutzer im Sinne dieses Datenvertrages.
7.1.2. Wenn der Nutzer vertraglich dazu berechtigt ist und (i) das Eigentum am Produkt oder (ii) seine temporären Nutzungsrechte am Produkt und/oder (iii) seine Rechte auf Erhalt von damit verbundenen Dienstleistungen an eine nachfolgende natürliche oder juristische Person („Nachfolgender Nutzer“) überträgt und nach der Übertragung nicht mehr als Nutzer gilt, verpflichten sich die Parteien, die in dieser Klausel festgelegten Anforderungen einzuhalten.
7.1.3. Der Nutzer muss:
(a) sicherstellen, dass der Nachfolgende Nutzer das ursprüngliche Benutzerkonto nicht verwenden kann,
(b) das Produkt auf den „Werkszustand“ im Einstellungsmenü zurücksetzen,
(c) den Dateninhaber über die Übertragung informieren (Kontaktformular).
7.1.4. Die Rechte des Dateninhabers zur Nutzung von Produktdaten oder Daten zu damit verbundenen Dienstleistungen, die vor der Übertragung generiert wurden, bleiben von der Übertragung unberührt, d. h. die Rechte und Pflichten in Bezug auf die vor der Übertragung gemäß dem Vertrag übermittelten Daten bestehen auch nach der Übertragung fort.
7.2. Mehrere Nutzer
7.2.1. Wenn der ursprüngliche Nutzer vertraglich dazu berechtigt ist und einem anderen Nutzer („Zusätzlicher Nutzer“) das Nutzungsrecht am Produkt und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen gewährt, während er selbst weiterhin als Nutzer gilt, verpflichten sich die Parteien, die in dieser Klausel festgelegten Anforderungen einzuhalten.
7.2.2. Der Nutzer muss sicherstellen, dass der Zusätzliche Nutzer das ursprüngliche Benutzerkonto nicht verwenden kann.
7.3. Haftung des ursprünglichen Nutzers
Wenn der Nutzer seinen Verpflichtungen gemäß den Klauseln 7.1 oder 7.2 nicht nachkommt und dies dazu führt, dass der Dateninhaber Produktdaten oder Daten zu damit verbundenen Dienstleistungen ohne Vertrag mit dem Nachfolgenden oder Zusätzlichen Nutzer verwendet oder weitergibt, stellt der Nutzer den Dateninhaber von jeglichen Ansprüchen des Nachfolgenden oder Zusätzlichen Nutzers gegenüber dem Dateninhaber im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten nach der Übertragung frei und hält ihn schadlos.
8. VERTRAGSDAUER
8.1. Inkrafttreten
Dieser Datenvertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrags über die Nutzung der App/Somat smartwash
8.2. Beendigung
8.2.1. Das Auslaufen der Laufzeit des Hauptvertrags oder die Kündigung des Hauptvertrags entbindet beide Parteien von ihrer Verpflichtung zur Erbringung und zum Erhalt zukünftiger Leistungen im Rahmen dieser Mustervertragsklauseln, berührt jedoch nicht die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstandenen Rechte und Pflichten.
Das Auslaufen oder die Kündigung berührt nicht die Bestimmungen dieses Vertrags, die auch nach Vertragsende weiterhin gelten sollen, insbesondere Klausel zur Vertraulichkeit, Klausel zum anwendbaren Recht und Klausel zur Streitbeilegung, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
8.2.2. Die Kündigung oder das Auslaufen des Vertrags hat folgende Auswirkungen:
(a) Der Dateninhaber stellt mit sofortiger Wirkung das Abrufen der ab dem Datum der Kündigung oder des Auslaufens generierten oder aufgezeichneten Daten ein;
(b) Der Dateninhaber behält das Recht, die vor dem Datum der Kündigung oder des Auslaufens generierten oder aufgezeichneten Daten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu nutzen und weiterzugeben.
9. RECHTSBEHELFE BEI VERTRAGSVERLETZUNG
9.1. Fälle der Nichterfüllung
9.1.1. Eine Nichterfüllung einer Verpflichtung durch eine Partei ist dann wesentlich für diesen Vertrag, wenn:
(c) die strikte Einhaltung der Verpflichtung für diesen Vertrag von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere weil eine Nichterfüllung der anderen Partei, dem Nutzer oder anderen geschützten Dritten erheblichen Schaden zufügen würde; oder
(d) die Nichterfüllung der geschädigten Partei im Wesentlichen das entzieht, was sie nach diesem Vertrag erwarten durfte, es sei denn, die andere Partei konnte dieses Ergebnis nicht vorhersehen und musste es auch nicht vernünftigerweise vorhersehen; oder
(e) die Nichterfüllung vorsätzlich erfolgt.
9.1.2. Eine Nichterfüllung ist entschuldigt, wenn die betroffene Partei nachweist, dass sie auf ein Hindernis zurückzuführen ist, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt, und dass sie dieses Hindernis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vernünftigerweise hätte berücksichtigen oder vermeiden bzw. dessen Folgen überwinden können.
Ist das Hindernis nur vorübergehend, gilt die Entschuldigung für den Zeitraum, in dem das Hindernis besteht. Führt die Verzögerung jedoch zu einer wesentlichen Nichterfüllung, kann die andere Partei diese als solche behandeln.
Die nicht erfüllende Partei muss sicherstellen, dass die andere Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntnis oder zumutbarer Kenntnisnahme des Hindernisses über dieses und seine Auswirkungen auf die Leistungserbringung informiert wird. Die andere Partei hat Anspruch auf Schadenersatz für Verluste, die durch das Ausbleiben einer solchen Mitteilung entstehen.
9.2. Rechtsbehelfe
9.2.1. Im Falle einer Nichterfüllung durch eine Partei stehen der geschädigten Partei die in den folgenden Klauseln aufgeführten Rechtsbehelfe zu, unbeschadet anderer nach geltendem Recht verfügbarer Rechtsbehelfe.
Jede Partei kann:
(f) verlangen, dass die nicht erfüllende Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag unverzüglich erfüllt, es sei denn, dies wäre rechtswidrig oder unmöglich oder die Erfüllung würde der nicht erfüllenden Partei einen unangemessenen Aufwand oder Kosten verursachen;
(g) verlangen, dass die nicht erfüllende Partei Daten, die unter Verletzung dieses Vertrags abgerufen oder verwendet wurden, sowie alle Kopien davon löscht;
(h) Schadensersatz für Vermögensschäden verlangen, die der geschädigten Partei durch die Nichterfüllung entstanden sind, sofern diese nicht gemäß Klausel 9.1.2 entschuldigt ist. Die nicht erfüllende Partei haftet nur für Schäden, die sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhergesehen hat oder vernünftigerweise hätte vorhersehen können, es sei denn, die Nichterfüllung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
9.2.2. Der Dateninhaber kann die Weitergabe von Daten an den Nutzer aussetzen, bis dieser seinen Verpflichtungen nachkommt, indem er dem Nutzer unverzüglich eine hinreichend begründete Mitteilung zukommen lässt:
(i) wenn die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Nutzers wesentlich ist;
(ii) sofern, soweit zutreffend, alle weiteren Bedingungen zur Wahrung entsprechender geeigneter Vertraulichkeitsmaßnahmen erfüllt sind.
10. SONSTIGES
10.1. Vertraulichkeit
10.1.1. Die folgenden Klauseln gelten nur nachrangig gegenüber abweichenden Bestimmungen in separat abgeschlossenen, wirksamen Vertraulichkeitsvereinbarungen, die auf dieselbe Situation Anwendung finden.
10.1.2. Folgende Informationen gelten als vertraulich:
(a) Informationen über Geschäftsgeheimnisse, die finanzielle Lage oder andere Aspekte der Geschäftstätigkeit der anderen Partei, sofern diese Informationen nicht von der anderen Partei öffentlich gemacht wurden;
(b) Informationen über den Nutzer und andere geschützte Dritte, sofern diese Informationen nicht bereits von ihnen selbst öffentlich gemacht wurden;
(c) Informationen über die Durchführung dieses Vertrags sowie über Streitigkeiten oder andere Unregelmäßigkeiten, die im Verlauf der Vertragserfüllung auftreten;
10.1.3. Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die in Klausel 10.1.1 genannten Informationen sicher zu speichern und streng vertraulich zu behandeln sowie diese Informationen nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder zugänglich zu machen, es sei denn:
(a) eine Partei ist gesetzlich verpflichtet, die betreffenden Informationen offenzulegen oder zugänglich zu machen; oder
(b) die Offenlegung oder Bereitstellung der betreffenden Informationen ist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich, und die andere Partei oder die dritte Partei, die die vertraulichen Informationen bereitgestellt hat oder von deren Offenlegung betroffen ist, kann vernünftigerweise als mit dieser Offenlegung einverstanden angesehen werden; oder
(c) die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei oder der Partei, die die vertraulichen Informationen bereitgestellt hat oder von deren Offenlegung betroffen ist, wurde eingeholt.
10.1.4. Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren weiter.
10.1.5. Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen berühren nicht strengere Verpflichtungen gemäß (i) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), (ii) den Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG oder der Richtlinie (EU) 2016/943, oder (iii) sonstigem Unionsrecht oder nationalem Recht der Mitgliedstaaten.
10.2. Kommunikationsmittel
Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die gemäß diesem Vertrag erforderlich ist, muss schriftlich erfolgen und kann persönlich übergeben, per vorausbezahlter Post versendet oder auf elektronischem Wege, einschließlich E-Mail, übermittelt werden, sofern der Absender einen Nachweis über die Absendung aufbewahrt.
Eine solche Mitteilung oder Kommunikation gilt als zugegangen:
(a) bei persönlicher Übergabe am Tag der Zustellung;
(b) bei Versand per vorausbezahlter Post am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post;
(c) bei elektronischer Übermittlung am Tag der Versendung, sofern der Absender keine Fehlermeldung über eine fehlgeschlagene Zustellung erhalten hat.
10.3. Der Datenvertrag unterliegt dem deutschen Recht.
10.4. Dieser Vertrag wird von den Parteien vor dem Hintergrund der Rechte und Pflichten der Parteien gemäß dem Data Act geschlossen. Jede Bestimmung in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass sie mit dem Data Act und anderen EU-Rechtsvorschriften oder nationalen Rechtsvorschriften, die in Übereinstimmung mit dem EU-Recht erlassen wurden, sowie mit allen anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften, die mit dem EU-Recht vereinbar sind und von denen nicht einvernehmlich abgewichen werden kann, im Einklang steht.
10.5. Dieser Vertrag (einschließlich seiner Anhänge und aller sonstigen in diesem Vertrag genannten Dokumente) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Verträge, Vereinbarungen und Absprachen der Parteien – sowohl mündlich als auch schriftlich – in Bezug auf denselben Vertragsgegenstand. Die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Datenzugriffen, -erhebungen, -verarbeitungen, -weitergaben oder sonstigen -nutzungen, die auf Grundlage früherer Vereinbarungen vor Inkrafttreten dieses Vertrags erfolgt sind, bleibt hiervon unberührt.
10.6. Jede Änderung dieses Vertrags ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird, einschließlich in elektronischer Form, sofern diese nach anerkannten kaufmännischen Gepflogenheiten als schriftlich gilt.
10.7. Sollte eine Bestimmung dieses Datenvertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
10.8. Kann eine Lücke oder Unklarheit in diesem Vertrag nicht auf die in Klausel 10.4. beschriebene Weise behoben werden, ist dieser Vertrag im Lichte der Auslegungsregeln des anwendbaren Rechts (siehe Klausel 10.3) und in jedem Fall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie fairer Vertragsdurchführung auszulegen.
10.9. Die Parteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten vor der in Deutschland zuständigen Streitbeilegungsstelle zu bemühen, die die Voraussetzungen des Art. 10 Data Act erfüllt. Die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens berührt jedoch nicht das Recht des Nutzers, eine Beschwerde bei der gemäß Artikel 37 des Data Act benannten nationalen zuständigen Behörde einzureichen, noch das Recht jeder Partei, einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht oder Tribunal in einem Mitgliedstaat zu suchen.
Anhang 1: Einzelheiten zu den vom Vertrag erfassten Daten und zu den Zugangsregelungen
Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf, ist potentieller Dateninhaber gem. Art. 3 Abs. 3 lit. d) Data Act („Henkel“). Henkel stellt dem Nutzer gem. Art. 3 Abs. 2 und 3 Data Act folgende Informationen zur Verfügung:
A. Spezifikation der Datenpunkte
1. Für den Somat Smartwash werden folgende Daten erlangt, erhoben oder generiert:
a) die Art und der geschätzte Umfang der Produktdaten, die das vernetzte Produkt generieren kann: Gerätebetriebsdaten umfassen wichtige Datenpunkte zur Echtzeitaktivität des Geräts, einschließlich des aktuellen Gerätestatus (z. B. läuft, im Leerlauf, beendet) und Betriebsprotokolle wie Start- und Endzeiten des Zyklus. Ihr Umfang hängt maßgeblich von der Nutzung des Produktes durch den Nutzer ab.
b) das vernetzte Produkt ist in der Lage, Daten kontinuierlich und in Echtzeit zu generieren;
c) das vernetzte Produkt ist in der Lage, Daten auf einem Gerät oder einem entfernten Server zu speichern, sofern der Nutzer ein entsprechendes Nutzerkonto in der Somat smartwash App besitzt, da nur dann Daten gespeichert werden;
d) der Nutzer erhält Zugriff auf die Daten auf Anfrage über den Kundenservice (Kontaktformular), sofern er ein entsprechendes Nutzerkonto in der Somat smartwash App besitzt, da nur dann Daten zugeordnet werden können.
2. Über die Somat smartwash App werden folgende Daten erlangt, erhoben oder generiert:
a) Art und Umfang (hängt maßgeblich von tatsächlicher Nutzung des Produktes und der App ab):
aa) Benutzerinformationen (personenbezogene Daten): Benutzerinformationen umfassen Daten, die zum Erstellen und Verwalten Ihres Kontos und Ihrer rechtlichen Einwilligungen erforderlich sind, darunter Datenpunkte wie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, eindeutige Konto-IDs, Profilattribute wie Erstellungsdatum und Ihr Einwilligungsstatus für unsere Bedingungen und Richtlinien.
bb) App-Interaktionsdaten: App-Interaktionsdaten bestehen aus Datenpunkten, die sich darauf beziehen, wie Sie Ihr Gerät über digitale Schnittstellen steuern, darunter Benutzeraktionen innerhalb der App, Sitzungsdauer, Nutzung von Funktionen und Zeitstempel der Interaktionen sowie Sprachinteraktionen über verbundene Assistenten wie Alexa, z. B. Benutzerbefehle und Befehlsverlauf.
cc) Waschprofil: Das Waschprofil bezieht sich auf Datenpunkte, die sich auf Ihre spezifischen Spülzyklen, Spülgewohnheiten und Präferenzen beziehen, wie z. B. ausgewählte Spülprogramme, Informationen zum Spülzyklus und benutzerdefinierte oder gespeicherte individuelle Wascheinstellungen.
b) Henkel erwartet, ohne Weiteres verfügbare Daten selbst zu verwenden, und zwar zu folgenden Zwecken:
• Erfüllung von Verträgen mit dem Nutzer oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit solchen Verträgen
• Erbringung von Support-, Garantie-, Gewährleistungs- oder ähnlichen Dienstleistungen oder die Beurteilung von Ansprüchen des Nutzers, des Dateninhabers oder Dritter (z. B. in Bezug auf Fehlfunktionen des Produkts) im Zusammenhang mit dem Produkt oder dem zugehörigen Dienst;
• Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Schutzes des Produkts oder der damit verbundenen Dienste und die Gewährleistung der Qualitätskontrolle;
• Verbesserung der Funktionsweise eines Produkts oder eines damit verbundenen Dienstes, die vom Dateninhaber angeboten werden;
• Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Lösungen der künstlichen Intelligenz (KI), durch den Dateninhaber, durch Dritte, die im Auftrag des Dateninhabers handeln (das heißt, wenn der Dateninhaber entscheidet, welche Aufgaben an solche Parteien übertragen werden und welche Vorteile daraus entstehen), in Zusammenarbeit mit anderen Parteien oder durch Zweckgesellschaften (wie Joint Ventures);
• diese Daten mit anderen Daten zu aggregieren oder abgeleitete Daten zu erstellen, und zwar zu jedem rechtmäßigen Zweck, auch mit dem Ziel, solche aggregierten oder abgeleiteten Daten an Dritte zu verkaufen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass diese Daten nicht die Identifizierung spezifischer Daten ermöglichen, die von dem verbundenen Produkt an den Dateninhaber übermittelt wurden, oder es einem Dritten ermöglichen, diese Daten aus dem Datensatz abzuleiten.
c) Henkel beabsichtigt, einem oder mehreren Dritten zu gestatten, die Daten zu mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken zu verwenden;
d) Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem potenziellen Dateninhaber wird auf unbestimmte Zeit angelegt und geschlossen. Die Beendigung des Vertrages richtet sich nach den jeweils gültigen Nutzungsbedingungen.
B. Aufbewahrungsdauer
Die Daten werden so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich ist, oder bis zu ihrer Löschung durch den Nutzer (Account-Löschung).
D. Datenstruktur und -format
Im Allgemeinen lauten die Formate für die oben genannten Datentypen wie folgt:
• UUID
• String
• TimeStamp
• String List
• Boolean
• Integer
• Number List
• Integer and string
E. Zugriffsregelung
Die Daten des Somat Smartwash und der App werden ausschließlich einem berechtigten Nutzer zugeordnet. Bei Übertragung des Smartwashs muss er auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und ein neues Nutzerkonto innerhalb der App erstellt werden.
F. Übertragungs-/Zugriffsmedium, Mittel und Informationen zur Ausübung der Zugriffsrechte des Nutzers
Auf Anfrage des berechtigten Nutzers an den Kundenservice werden ihm die Daten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt (siehe Anhang 2).
G. Beschwerderecht des Nutzers
Der Nutzer hat das Recht, bei der in Artikel 37 Data Act genannten zuständigen Behörde Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen des Data Acts einzulegen.
Anhang 2: Formular für einen Datenzugriffsantrag des Nutzers
Identifikation des Nutzers:
- Name: [Angabe erforderlich]
- Benutzerkonto/E-Mail-Adresse: [Angabe erforderlich]
Identifikation der antragstellenden Person im Namen des Nutzers (falls zutreffend):
- Name: [Angabe erforderlich]
- Beziehung zum Nutzer: [Angabe erforderlich]
Vernetzte Produkte und/oder verbundene Dienste, auf die sich der Antrag bezieht:
- Produkt/Dienst 1: [z. B. Seriennummer angeben]
- Produkt/Dienst 2: [z. B. Seriennummer angeben]
Daten, auf die sich der Antrag bezieht:
- Alle Daten, die dem Dateninhaber unmittelbar zur Verfügung stehen
- Einschließlich personenbezogener Daten
- Falls der Nutzer nicht die betroffene Person ist: gültige Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 angeben und ggf. wie die Bedingungen von Artikel 9 dieser Verordnung und Artikel 5(3) der Richtlinie 2002/58/EG erfüllt sind
- Nach Anonymisierung
- Nur nicht-personenbezogene Daten
- Sonstiges: [bitte angeben]
Zeitraum der betroffenen Daten:
- Vergangene Daten: [Zeitraum angeben]
- Zukünftige Daten: [Zeitraum angeben]
Zeitpunkt des Datenzugriffs (gemäß Vereinbarung in Klausel 4.3.2):
- Ohne unangemessene Verzögerung
Modalitäten des Datenzugriffs:
Übermittlung der Daten auf Anfrage
Zielort der Datenübertragung:
- richtet sich nach den Modalitäten des Datenzugriffs
Datum des Antrags:
- [Angabe erforderlich]